Allgemeine Geschäftsbedingungen

Partner-Programm der Certa GmbH – Stand: März 2026

Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für die Teilnahme am Partner-Programm der Certa GmbH (nachfolgend „CERTA" genannt). Mit der Registrierung als Partner erkennen Sie diese AGB an.
  2. Partner im Sinne dieser AGB sind natürliche Personen (Privatpersonen sowie Freiberufler und Gewerbetreibende) sowie juristische Personen, die Kundenempfehlungen an CERTA übermitteln.
  3. CERTA behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden den Partnern per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen.

Gegenstand des Partner-Programms

  1. Das Partner-Programm ermöglicht es registrierten Partnern, potenzielle Kunden an CERTA zu empfehlen und hierfür eine Vergütung zu erhalten.
  2. Empfehlungen werden über das Partner-Portal oder den persönlichen Empfehlungslink des Partners übermittelt.
  3. CERTA behält sich vor, eingereichte Empfehlungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  4. Ein Anspruch auf Vermittlung oder Auftragserteilung gegenüber dem empfohlenen Kunden besteht nicht.

Registrierung und Teilnahmevoraussetzungen

  1. Die Teilnahme am Partner-Programm setzt eine Registrierung über das Partner-Portal voraus.
  2. Der Partner versichert, dass die bei der Registrierung angegebenen Daten wahrheitsgemäß und vollständig sind. Bei Änderungen sind diese unverzüglich im Profil zu aktualisieren.
  3. Es besteht kein Anspruch auf Teilnahme am Partner-Programm. CERTA behält sich vor, Registrierungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder bestehende Zugänge zu deaktivieren.
  4. Die Teilnahme steht Privatpersonen, Gewerbetreibenden, Freiberuflern und juristischen Personen offen. Minderjährige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

Pflichten des Partners

  1. Der Partner verpflichtet sich, ausschließlich Empfehlungen von Personen zu übermitteln, die zuvor ihr ausdrückliches Einverständnis zur Datenweitergabe an CERTA erteilt haben.
  2. Die Zugangsdaten zum Partner-Portal sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Bei Verlust oder Verdacht auf unbefugte Nutzung ist CERTA unverzüglich zu informieren.
  3. Der Partner darf keine irreführenden, rechtswidrigen oder unlauteren Mittel zur Kundengewinnung einsetzen.
  4. Der Partner wird gegenüber Dritten nicht als Mitarbeiter, Vertreter oder Bevollmächtigter von CERTA auftreten.
  5. Der Partner ist für die steuerrechtliche Behandlung seiner Provisionseinkünfte selbst verantwortlich. CERTA übernimmt keine steuerliche Beratung.

Vergütung und Provisionen

  1. Ein Anspruch auf Vergütung entsteht erst, wenn ein empfohlener Kunde einen verbindlichen Auftrag an CERTA erteilt und die Leistung vollständig erbracht und abgerechnet wurde.
  2. Die Vergütungshöhe richtet sich nach der Anzahl der erfolgreichen Empfehlungen im laufenden Kalenderjahr gemäß der folgenden Provisionsstaffel:
Empfehlungen (kumuliert) Provisionssatz Basis
1 – 4 Empfehlungen 15,0 % des Netto-Rechnungsbetrags
5 – 29 Empfehlungen 16,5 % des Netto-Rechnungsbetrags
Ab 30 Empfehlungen 21,0 % des Netto-Rechnungsbetrags
  1. Die Vergütungsart wird bei der Erstanmeldung durch den Partner festgelegt:
    • Provisionsauszahlung per Rechnung (§ 14 UStG): Der gewerbliche Partner stellt eine Rechnung an CERTA. Auszahlung nach Rechnungseingang und Auftragsabschluss.
    • Preisvorteil direkt für den Kunden: Die Provision wird als Nachlass auf den Gutachtenpreis des empfohlenen Kunden angerechnet.
    • Gutachten-Gutschrift für eigenen Auftrag: Die Provision wird als Gutschrift auf einen eigenen Gutachtenauftrag des Partners angerechnet. Diese Variante ist nicht auszahlbar und nicht übertragbar.
  2. CERTA behält sich vor, die Provisionsstruktur mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen zu ändern. Für bereits erteilte und erfolgreiche Empfehlungen gilt der zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültige Satz.
  3. Die Verjährungsfrist für Provisionsforderungen beträgt 12 Monate nach Entstehung des Anspruchs.

⚠️ Hinweis: Gutachten-Gutschrift

Die Vergütungsart „Gutachten-Gutschrift" ist nicht auszahlbar und nicht übertragbar. Sie kann ausschließlich zur Verrechnung mit einem eigenen Gutachtenauftrag des Partners bei CERTA eingesetzt werden. Eine Barauszahlung oder Übertragung auf Dritte ist ausgeschlossen.

Datenschutz

  1. Der Partner nimmt die Datenschutzerklärung von CERTA zur Kenntnis und verpflichtet sich, die geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG) einzuhalten.
  2. Der Partner stellt sicher, dass er die erforderliche Einwilligung der empfohlenen Personen zur Übermittlung deren personenbezogener Daten an CERTA eingeholt hat, bevor er eine Empfehlung einreicht.
  3. CERTA verarbeitet die personenbezogenen Daten des Partners sowie der empfohlenen Personen ausschließlich im Rahmen der Auftragsabwicklung und entsprechend der Datenschutzerklärung.
  4. Bei Kündigung oder Sperrung des Partnerkontos werden die Daten gemäß den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gespeichert und anschließend gelöscht.

Haftung

  1. CERTA haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für vorsätzliche und grob fahrlässige Pflichtverletzungen.
  2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  3. Die Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und Folgeschäden ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
  4. CERTA übernimmt keine Gewährleistung für die ununterbrochene Verfügbarkeit des Partner-Portals. Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit angekündigt.
  5. Der Partner haftet CERTA gegenüber für alle Schäden, die durch eine Verletzung seiner Pflichten aus diesen AGB entstehen, insbesondere bei unbefugter Datenweitergabe oder irreführender Werbung.

Laufzeit und Kündigung

  1. Die Teilnahme am Partner-Programm ist zeitlich unbefristet und beginnt mit der Bestätigung der Registrierung durch CERTA.
  2. Beide Parteien können die Teilnahme jederzeit ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen in Textform (E-Mail genügt) kündigen.
  3. CERTA ist berechtigt, den Zugang zum Partner-Portal bei Verstoß gegen diese AGB mit sofortiger Wirkung und ohne vorherige Ankündigung zu sperren.
  4. Bereits entstandene und fällige Provisionsansprüche bleiben von einer Kündigung unberührt und werden nach Abschluss der entsprechenden Aufträge ausgezahlt.
  5. Nach Beendigung der Teilnahme ist der Partner nicht mehr berechtigt, das Partner-Portal zu nutzen oder Empfehlungslinks zu verwenden.

Wettbewerbsverbot und Geheimhaltung

  1. Der Partner verpflichtet sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse von CERTA, die ihm im Rahmen der Partnerschaft bekannt werden, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.
  2. Insbesondere sind Informationen über Preisgestaltung, Provisionsstrukturen, Kundendaten und interne Prozesse als vertraulich zu behandeln.
  3. Diese Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung der Partnerschaft für einen Zeitraum von zwei Jahren fort.

Sonstige Bestimmungen

  1. Eine Abtretung von Rechten oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Partner an Dritte ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung von CERTA nicht zulässig.
  2. Nebenabreden, Ergänzungen oder Änderungen dieser AGB bedürfen der Textform.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz von CERTA, sofern der Partner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Für Verbraucher gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Verbrauchers oder der Sitz von CERTA nach Wahl des Klägers.

ℹ️ Hinweis zu Änderungen

Änderungen dieser AGB werden Ihnen per E-Mail an die bei der Registrierung hinterlegte Adresse mitgeteilt. Widersprechen Sie nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Auf diesen Umstand werden Sie in der Mitteilung ausdrücklich hingewiesen.

Stand: März 2026

Certa GmbH